Eine medizinische Rehabilitation ist eine geplante stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme, welche Sie selbst beantragen. Grundsätzlich haben alle Menschen, die in der Sozialversicherung versichert sind, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen.
Haben Sie bereits eine Reha-Maßnahme abgeschlossen, dürfen Sie erst nach 4 Jahren eine neue Rehabilitation beantragen. Nur in dringenden medizinischen Fällen ist ein früherer Anspruch möglich. Individuelle Krankheitsbilder können eine erneute Reha etwa nach 2 Jahren möglich machen, aber auch schon nach wenigen Monaten nach Beendigung der ersten Rehabilitation. Dies wird seitens des Leistungsträgers individuell geprüft.
Um Ihnen den Weg zu Ihrer Reha-Maßnahme zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen einer Rehabilitation zusammengestellt:
Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation: Antragspakete der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können Ihren Reha-Antrag auch ganz bequem online stellen und die Vorteile der elektronischen Antragstellung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Der Antrag kann jederzeit zwischengespeichert und Nachweise (wie Befundberichte, Gutachten, Formular Wunsch- und Wahlrecht) digital hochgeladen werden. Hier kommen Sie zu dem e-Service der Deutschen Rentenversicherung.
Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihres Hausarztes bei. Damit beschleunigen Sie das Verfahren.
Bei den Rentenversicherungsträgern lassen die Versicherten von ihrer behandelnden Ärztin, ihrem behandelnden Arzt, Betriebsärztin oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen, den sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf die Erstellung des Berichtes an.
Ausnahme: Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Stelle, bei der der Antrag eingeht, oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben. Hier gelangen Sie direkt zur Rehabilitations-Gutachter-Suche.
Senden Sie Ihren Antrag an den Kostenträger Ihrer Rehabilitation. Dies können zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung (e-Service der Deutschen Rentenversicherung), Ihre Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden.
Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.
Warten Sie die Beurteilung ab. Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig.
Treffen Sie Ihre Auswahl. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehaklinik ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt.
Sie möchten eine Reha in der Klinik Roderbirken machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Wir haben Ihnen Informationen und Formulare zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes zusammengestellt, um Sie bestmöglich dabei zu unterstützen.
Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde.
Wenn Sie die schriftliche Zusage durch Ihren Leistungsträger erhalten haben, setzen Sie sich bezüglich des Beginns Ihrer Rehabilitation mit unserer Aufnahme in Verbindung.
Klinik Roderbirken
Herz-, Kreislauf-, Gefäßerkrankungen und Psychokardiologie
Roderbirken 1
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Ihr Weg in die Reha